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Entscheidungen zum Jahresabschluss

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Inhalt

Mit dem Jahr 2022 ist ein in vielerlei Hinsicht turbulentes Jahr zu Ende gegangen. Unabhängig vom individuellen Verlauf ist auch für dieses Jahr der Jahresabschluss zu erstellen. Neben der handels- und steuerrechtlichen Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses dient dieser der finanziellen Standortbestimmung. Diese Standortbestimmung stellt wiederum einen idealen Zeitpunkt dar, um sich mit der Zukunft und dem möglichen Verkauf des Unternehmens auseinanderzusetzen. Die Jahresabschlüsse bilden zugleich die Basis für die Unternehmensbewertung und sind damit ein wesentlicher Bestandteil eines geplanten Firmenverkaufs.

Steueroptimierung und Verkaufspreis

In der Praxis werden in der Erfolgsrechnung aus Steuergründen oft Gewinne geschmälert und Aufwendungen erhöht, wodurch der daraus errechnete Unternehmenswert nicht mehr die tatsächliche Ertragskraft des Unternehmens widerspiegelt. Im Falle eines Verkaufs wirkt sich eine solche unbereinigte Darstellung negativ auf den Verkaufspreis aus. Käufer und Investoren legen ihren Fokus bei der Bewertung zu einem wesentlichen Teil auf die Renditekennzahlen und ein nachhaltiges finanzielles Fundament. Vor diesem Hintergrund ist darauf zu achten, dass zulässige Steueroptimierungen nicht in einem tieferen Verkaufspreis münden und damit kompensiert werden. Bei Steueroptimierungen im Jahresabschluss ist somit einerseits relevant, um was für Optimierungen es sich handelt und andererseits, dass diese Optimierungen im Rahmen eines Verkaufs offengelegt und nachvollzogen werden können.

Steueroptimierung durch Arbeitgeberreserven

Eine häufig genutzte Möglichkeit der Steueroptimierung ist die Bildung von Arbeitgeberreserven. Bei Arbeitgeberreserven handelt es sich um stille Reserven, welche in der Bilanz nicht ersichtlich sind. Diese müssen bis zum Abgabezeitpunkt der Steuererklärung einbezahlt werden und dürfen den gesetzlich zulässigen Maximalbetrag nicht überschreiten. Die Bildung von Arbeitgeberreserven ist in Gewinnjahren steuerlich interessant, da der Aufwand erhöht und somit die Steuerlast gesenkt wird. Dadurch wird ein Anreiz geschaffen, in wirtschaftlich guten Zeiten Reserven zu bilden. Die Reserven sind jedoch latent steuerbelastet und können nur in Verlustjahren steuerneutral aufgelöst werden. Zudem handelt es sich um gebundenes Kapital, das nicht mehr flexibel ausgeschüttet werden kann. Bei Unternehmenstransaktionen ist die Bewertungsrelevanz von Arbeitgeberreserven käuferseitig oft gering bis inexistent. Für eine Berücksichtigung in der Preisfindung sollten Arbeitgeberreserven frühzeitig in die Betrachtung einbezogen und im Verkaufsprozess thematisiert werden.

Im Hinblick auf den Vorsorgegedanken bieten sich flexible Alternativen zur Arbeitgeberreserve. Bei einer Gewinnausschüttung in Form von Dividenden wird die Steuerlast unmittelbar realisiert. Die freien Mittel können anderweitig und im Optimalfall gewinnbringend investiert werden. Im Falle eines Kapitalbedarfs können die verfügbaren Mittel durch Darlehen jederzeit wieder in das Unternehmen eingebracht und später steuerneutral zurückgezahlt werden.

Fazit

Generell sind Arbeitgeberreserven im Kontext der erwarteten finanziellen Entwicklung des Unternehmens zu sehen. Bei einer positiven Entwicklung resultieren aus der zusätzlichen Bildung von Arbeitgeberreserven eine latent wachsende Steuerlast und eine erhöhte Kapitalbindung. Eine Steueroptimierung ergibt sich nur bedingt und auch im Verkaufsprozess sind Arbeitgeberreserven kein Trumpf. Die Ausschüttung des Kapitals erweist sich als sinnvolle Alternative und bietet deutlich mehr Handlungsspielraum bei der zwischenzeitlichen Verwendung der finanziellen Mittel.

Folgende fünf Fragen können im Hinblick auf die Bildung von Arbeitgeberreserven eine Hilfestellung bieten:

  • Möchte ich das Unternehmen mittelfristig verkaufen?
  • Mit welchem Ziel werden die Arbeitgeberreserven gebildet?
  • Sollen die Reserven bis zum Verkauf abgebaut werden?
  • Wie schätze ich die finanzielle Entwicklung des Unternehmens ein?
  • Welche Alternativen zur Bildung von Arbeitgeberreserven stehen zur Verfügung?

Gerne besprechen wir Ihren Firmenverkauf persönlich mit Ihnen.
Kontaktieren Sie uns via Kontaktformular oder telefonisch unter 044 521 04 44.

«Trown Partners hat uns umfassend und engagiert beraten. Die Erfahrung im Verkauf von IT- Unternehmen und der strukturierte Verkaufsprozess haben massgeblich zum Erfolg der Transaktion beigetragen».

Ulrich Tschanz, Verwaltungsrat FIVE Informatik AG

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