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Letter of Intent: Notwendig oder nicht?

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Inhalt

Was ist ein Letter of Intent?

Unter dem neudeutschen Begriff Letter of Intent (LoI) wird bei Unternehmensverkäufen die schriftliche Absichtserklärung zum Abschluss des Hauptvertrages beider Parteien verstanden. Der Letter of Intent wird in der Schweiz üblicherweise als Brief formuliert und gilt in der Regel als ein Meilenstein im Prozess. So legt er den Rahmen für die geplante Transaktion fest, beschreibt die wichtigsten Bedingungen, dokumentiert den Verhandlungsstand und nicht zuletzt die beidseitige Ernsthaftigkeit der Parteien. Er wird meist mit einer Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement) und einer Verpflichtung zur Exklusivität verbunden.

Keine verbindliche Regelung

Da keine zwingenden Inhaltsvorgaben für den Letter of Intent existieren, sind die Form, der Zeitpunkt der Unterzeichnung und der Umfang in der Praxis sehr unterschiedlich. Zudem gilt bei einer Absichtserklärung rechtlich im Grundsatz die Unverbindlichkeit. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, hier zusätzlich ein „Non-binding clause“ aufzuführen. Einzig explizit als verbindlich definierte Punkte, wie eine Exklusivitätsklausel, Geheimhaltungsverpflichtung, anzuwendendes Recht und Gerichtsstand haben einen verbindlichen Charakter und ein Verstoss gegen einen oder mehrere dieser Punkte kann im Vertrag mit einer Konventionalstrafe verbunden werden. Das Spektrum von Absichtserklärungen reicht von einer ersten grundsätzlichen Interessensbekundung bis zu detailliert ausgehandelten Term Sheets, die bereits Elemente des finalen Kaufvertrags enthalten. In Anbetracht solcher Unterschiede in der Handhabung stellen sich zwei zentrale Fragen: Weshalb wird dem Letter of Intent eine solche Bedeutung beigemessen und sind Absichtserklärungen bei Transaktionen notwendig?

Welche Bedeutung kommt dem Letter of Intent zu?

Der Letter of Intent ist im Geschäftsleben weitverbreitet und spielt eine wichtige Rolle in verschiedenen Phasen von Geschäftstransaktionen und -vereinbarungen. Im Geschäftsleben wird der LoI über eine Vielzahl von Branchen und Kontexten hinweg eingesetzt, darunter Mergers & Acquisitions (M&A), Immobilientransaktionen, Joint Ventures, Finanzierungen und Partnerschaftsvereinbarungen. Seine Vielseitigkeit und die Fähigkeit, den Weg für formelle Vereinbarungen zu ebnen, machen ihn zu einem wertvollen Instrument in der vorvertraglichen Phase von Geschäftsbeziehungen. Diese grosse Bedeutung liegt also am Nutzen, welche dieses Instrument den Parteien in Verhandlungen stiftet und der im nächsten Abschnitt genauer beleuchtet werden soll.

Der Nutzen einer Absichtserklärung

Für den erfolgreichen Abschluss eines Firmenverkaufs ist die Übermittlung einer Absichtserklärung im Vorfeld nicht zwingend notwendig. Sie gibt den Parteien jedoch eine gewisse Sicherheit. In diesem Zusammenhang spielt der Zeitpunkt der Unterzeichnung eine zentrale Rolle. Für ein besseres Verständnis zur Transaktion und den Positionen beider Parteien, ist es hilfreich, sich den Prozess in seinen Grundzügen vor Augen zu halten: Der Letter of Intent wird in der Regel nach Analyse der Unternehmensdokumentation, den ersten Gesprächen und der Verständigung auf den provisorischen Kaufpreis bzw. Preisrahmen unterzeichnet. Zu diesem Zeitpunkt bisher nicht erfolgt ist die Due-Diligence-Prüfung. Der Käufer hat einige Informationen erhalten, auf die er seine konkrete Absicht zum Unternehmenskauf stützt. Für die finale Entscheidung, die Bestätigung des Kaufpreises, eine allfällige Bankfinanzierung und die im Kaufvertrag festzuhaltenden Gewährleistungen und Zusicherungen muss er das Unternehmen noch umfassend prüfen. In diesem Prozessschritt werden Risiken identifiziert und die bereits erhaltenen Informationen verifiziert. Die Due Diligence erfolgt meist durch externe Berater und ist entsprechend kostenintensiv. Der Kaufinteressent erwartet vor diesem Hintergrund eine gewisse Sicherheit hinsichtlich der Rahmenbedingungen und der Abschlussaussichten der Transaktion.

Interessenbekundung und Orientierungspunkt

Auf der anderen Seite steht der Verkäufer. Er hat bereits zahlreiche Informationen preisgegeben und diverse Fragen beantwortet. Da er sein Unternehmen bestens kennt, ist er gegenüber dem Käufer tendenziell schneller der Ansicht, dass die ausgetauschten Informationen für die Unterzeichnung der Kaufverträge ausreichen. Im Rahmen der Due Diligence muss er nun aber die gesamten Finanzinformationen, weitere vertrauliche Unterlagen und unter Umständen sogar Betriebsgeheimnisse offenlegen. Für besonders sensitive Informationen bestehen angepasste Offenlegungsverfahren, die im Rahmen der Due Diligence festgelegt werden. Die Zusammenstellung der Dokumente ist aufwendig. Vor allem aber geht mit dieser Offenlegung ein grosser Vertrauensvorschuss einher, zumal sich der direkte Austausch mit der Käuferpartei meistens auf ein paar wenige Treffen beschränkt.

Somit stehen sich im Transaktionsprozess zwei Parteien mit einer asymmetrischen Informationsgrundlage gegenüber. Diese Informationsasymmetrie muss auf ein für die Käuferseite annehmbares Mass reduziert werden. Im Hinblick auf die Zusicherungen und Gewährleistungen im Kaufvertrag ist dieser Schritt auch im Interesse des Verkäufers. Durch eine schriftliche Dokumentation der geplanten Prozessschritte, des Preisrahmens, der Due Diligence und weiterer Inhalte kann eine Brücke zwischen den Parteien geschlagen und eine Grundlage für weitere Verhandlungen geschaffen werden. Der Letter of Intent dient somit nicht nur als Orientierungspunkt, er bekundet auch das gegenseitige Interesse. Ob und welche Inhalte zu diesem Zeitpunkt bereits rechtlich verbindlich sein sollen, ist im Einzelfall sorgfältig abzuwägen.

Arten von Absichtserklärungen

Die Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von Absichtserklärungen basiert oft auf dem Grad ihrer Verbindlichkeit und den spezifischen Bedingungen, die sie enthalten. Im Wesentlichen lassen sich Absichtserklärungen in zwei Hauptkategorien einteilen: weiche LoIs und harte LoIs. Diese Unterscheidung reflektiert, wie verbindlich die Vereinbarung zwischen den Parteien ist.

Weicher Letter of Intent (Soft Letter of Intent)

Ein weicher LoI ist in der Regel weniger verbindlich und dient hauptsächlich dazu, die grundsätzliche Bereitschaft und das Interesse an einer Geschäftsbeziehung oder Transaktion zum Ausdruck zu bringen. Ein weicher LoI könnte folgende Elemente enthalten:

  • Interessenbekundung: Eine allgemeine Erklärung des Interesses an einer Zusammenarbeit oder an der Verfolgung bestimmter Geschäftsziele, ohne dabei zu spezifisch zu werden.

  • Grundlegende Bedingungen: Er kann einige vorläufige Bedingungen oder Erwartungen skizzieren, aber diese sind in der Regel nicht bindend.

  • Erkundung weiterer Gespräche: Oft beinhaltet er die Absicht, Verhandlungen oder Diskussionen fortzusetzen, um zu einer detaillierteren und verbindlicheren Vereinbarung zu gelangen.

Harter Letter of Intent (Hard Letter of Intent)

Ein harter LoI ist deutlich verbindlicher als ein weicher LoI und enthält spezifischere Bedingungen und Vereinbarungen zwischen den Parteien. Ein harter LoI könnte umfassen:

  • Detaillierte Bedingungen: Konkrete Bedingungen der geplanten Transaktion oder Zusammenarbeit, einschliesslich Preise, Zeitpläne und Leistungsanforderungen.

  • Bindende Klauseln: Obwohl der LoI als Ganzes möglicherweise nicht vollständig rechtlich bindend ist, können bestimmte Teile, wie Vertraulichkeitsvereinbarung und Exklusivitätsklausel, verbindlich sein.

  • Vorläufige Vereinbarungen: Er kann Vereinbarungen enthalten, die bestimmte Aspekte der Transaktion regeln, bis ein formeller Vertrag ausgearbeitet und unterzeichnet ist.

Elemente eines Letter of Intents

Obwohl der Inhalt eines LoI je nach Kontext und spezifischer Situation variieren kann, gibt es typische Elemente, die häufig in diesen Dokumenten enthalten sind:

  1. Einleitung: Eine kurze Beschreibung der Parteien, des Zwecks des LoI und des Hintergrunds der beabsichtigten Vereinbarung oder Transaktion.

  2. Definition der Parteien: Klare Identifizierung der beteiligten Parteien, einschliesslich vollständiger Namen und Adressen.

  3. Beschreibung des Vorhabens: Eine detaillierte Darstellung des Geschäfts, der Transaktion oder des Projekts, das Gegenstand der Absichtserklärung ist, einschliesslich des Ziels und des erwarteten Nutzens für die beteiligten Parteien.

  4. Hauptbedingungen und -vereinbarungen: Die wesentlichen Bedingungen oder Parameter der beabsichtigten Vereinbarung, wie Umfang der Arbeit, finanzielle Bedingungen, Zahlungsbedingungen, Zeitrahmen und Meilensteine.

  5. Exklusivitätsklausel (falls zutreffend): Eine Bestimmung, die besagt, dass die Parteien für einen bestimmten Zeitraum ausschliesslich miteinander verhandeln werden, um eine Vereinbarung zu erreichen.

  6. Vertraulichkeitsvereinbarung: Eine Klausel, die die Vertraulichkeit der Verhandlungen und aller ausgetauschten Informationen sichert.

  7. Bindende und nicht bindende Abschnitte: Eine klare Unterscheidung zwischen den Teilen des LoI, die rechtlich bindend sind (wie Vertraulichkeitsvereinbarung und Exklusivitätsklausel) und denjenigen, die nicht bindend sind.

  8. Gültigkeitsdauer: Die Laufzeit des LoI, d. h., wie lange das Angebot oder die Absichtserklärung gültig ist.

  9. Bedingungen für den Rücktritt: Bedingungen, unter denen eine Partei sich von der Vereinbarung zurückziehen kann.

  10. Nächste Schritte: Eine Beschreibung der Schritte, die unternommen werden müssen, um die Verhandlungen voranzutreiben und einen endgültigen Vertrag zu unterzeichnen.

  11. Schlussbestimmungen: Dazu gehören allgemeine rechtliche Bestimmungen, die Anwendbarkeit von Gesetzen, Streitbeilegungsmechanismen und die Bedingungen für Änderungen an der Absichtserklärung.

  12. Unterschriften: Die Unterschriften aller Parteien als Zeichen ihrer Zustimmung zu den Bedingungen und Absichten, die im LoI dargelegt sind.

Abgrenzung zu ähnlichen Dokumenten

Der Letter of Intent sowie andere vorvertragliche Dokumente dienen dazu, die Absichten, Ziele und teilweise die Bedingungen zwischen den Parteien in Bezug auf eine zukünftige Transaktion oder Zusammenarbeit festzulegen. Trotz ihrer ähnlichen Funktionen gibt es wichtige Unterschiede in ihrer Verbindlichkeit, ihrem Anwendungsbereich und ihrer spezifischen Nutzung.

  • Der Letter of Intent (LoI) wird verwendet, um die Absicht einer Partei oder beider Parteien auszudrücken, eine bestimmte Transaktion oder Zusammenarbeit einzugehen und skizziert oft vorläufige Bedingungen. Er ist in der Regel nicht bindend, mit Ausnahme bestimmter Klauseln wie Vertraulichkeit und Exklusivität, und findet häufig Anwendung in den frühen Phasen von Geschäftsverhandlungen, insbesondere bei Übernahmen, Fusionen und grossen Projekten.

  • Ein Memorandum of Understanding (MoU) dient dazu, gemeinsame Ziele und die allgemeine Struktur einer geplanten Partnerschaft oder Zusammenarbeit zu beschreiben. Es ist meist nicht bindend, kann aber bindende Elemente enthalten und wird oft in internationalen Beziehungen, zwischenstaatlichen Vereinbarungen und bei der Formulierung von Partnerschaften zwischen Unternehmen und Organisationen eingesetzt.

  • Der Vorvertrag legt die Bedingungen für den Abschluss eines Hauptvertrages fest und ist bindend in Bezug auf die Verpflichtung, einen Hauptvertrag unter den festgelegten Bedingungen abzuschliessen. Dieses Dokument wird verwendet, wenn Parteien sich rechtlich binden wollen, den Abschluss eines detaillierteren Hauptvertrages zu einem späteren Zeitpunkt sicherzustellen.

  • Heads of Agreement skizzieren die Hauptpunkte einer Vereinbarung oder Transaktion und sind in der Regel nicht bindend, können aber bindende Abschnitte enthalten. Sie werden oft in den frühen Verhandlungsphasen verwendet, um Einigkeit über die Kernpunkte einer Vereinbarung zu erzielen, bevor detaillierte Verträge ausgearbeitet werden.

  • Ein Side Letter bietet zusätzliche Details oder Bedingungen zu einem Hauptvertrag und ist als Ergänzung zum Hauptvertrag bindend. Dieses Dokument wird häufig verwendet, um spezifische Vereinbarungen oder Bedingungen zu klären, die nicht im Hauptvertrag enthalten sind.

  • Der Letter of Responsibility verpflichtet eine Partei zu bestimmten Handlungen oder zur Übernahme von Verantwortung für bestimmte Aspekte einer Transaktion oder Aktivität. Dieses Dokument ist bindend in Bezug auf die übernommenen Verantwortlichkeiten und kann in verschiedenen Kontexten verwendet werden, zum Beispiel zur Bestätigung von Zahlungsverpflichtungen oder zur Einhaltung bestimmter Standards.

Fazit

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Letter of Intent ein wichtiges, aber nicht zwingend notwendiges Dokument im M&A-Prozess ist. Er kann Vertrauen schaffen, indem er den Fahrplan für die Transaktion definiert, beiden Parteien ein gewisses Mass an Sicherheit bietet und das Engagement der Parteien für die Transaktion dokumentiert. Zudem kann die Absichtserklärung die finalen Vertragsverhandlungen vereinfachen, da der grobe Rahmen und zentrale Verhandlungspunkte zumindest adressiert werden.

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Urs Antener / Thomas Widmer, Gründer und Verkäufer AAA EDV

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