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Asset Deal vs. Share Deal

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Inhalt

Bei Unternehmenstransaktionen (M&A Transactions) stellt sich regelmässig die Frage, ob die Eigentumsanteile (Aktien / Stammanteile / Company Shares) oder ausgewählte Aktiven und Passiven eines Unternehmens übertragen werden sollen. In diesem Zusammenhang wird rechtlich zwischen dem sog. Asset Deal und dem Share Deal unterschieden (Kaufvertrag).  Beim Verkauf einer Personengesellschaft in Form eines Einzelunternehmens oder einer Kollektivgesellschaft ist nur ein Asset Deal möglich. Umgekehrt ist bei Kapitalgesellschaften sowohl ein Asset Deal als auch ein Share Deal möglich. Beim Share Deal ist der Inhaber der Eigentumsanteile der Verkäufer und beim Asset Deal ist die Gesellschaft Verkäuferin ihrer eigenen Vermögenswerte. Die folgenden Überlegungen zeigen wesentliche Aspekte von Asset Deal und Share Deal auf und dienen als Diskussionsgrundlage.

Share Deal

Definition

Ein Share Deal bezeichnet eine Transaktionsform, bei der die Anteile (Shares) an einer Gesellschaft von einem Verkäufer an einen Käufer übertragen werden. Der Käufer erwirbt mit den Anteilen indirekt auch die Kontrolle über die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Verpflichtungen der Gesellschaft. Im Gegensatz zum Asset Deal, bei dem einzelne Vermögensgegenstände (Individual Assets) der Gesellschaft verkauft werden, bleibt die Gesellschaft als rechtliche Einheit (Legal Entity) beim Share Deal unverändert, und alle bestehenden Vertragsbeziehungen sowie die gesamte Unternehmensstruktur werden mitübernommen.

Umfang

Beim Share Deal gehen mangels anderweitiger Abrede alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gesellschaft auf den Käufer über. Dazu gehören materielle (tangible) sowie auch immaterielle Vermögenswerte (intangible assets) wie Marken, Patente und Know-how.

Ablauf

Ein Share Deal läuft typischerweise folgendermassen ab:

  1. Vorbereitung: Der Käufer führt eine gründliche Prüfung (Due Diligence) des Zielunternehmens (Target Company) durch, um Risiken zu bewerten und den Kaufpreis (Purchase Price) zu bestimmen.

  2. Verhandlung: Die Details des Unternehmenskauf (Company Acquisition), einschliesslich Preis und Bedingungen, werden ausgehandelt und in einem Kaufvertrag (Purchase Agreement) festgehalten.

  3. Vertragsabschluss (Signing): Die Parteien unterzeichnen den Kaufvertrag, wodurch der Deal offiziell wird.

  4. Erfüllung (Closing): Nachdem alle Bedingungen erfüllt sind, werden die Anteile offiziell übertragen, oft begleitet von der Zahlung des Kaufpreises.

  5. Nachbereitung: Erforderliche regulatorische Anmeldungen werden vorgenommen und das erworbene Unternehmen (Acquired Company) wird gegebenenfalls in die Strukturen des Käufers integriert.

Rechtliche Implikationen

  • Unternehmensübernahme: Der Käufer erwirbt Anteile und somit indirekt alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens. Vertragsübertragungen sind nicht nötig.

Steuerliche Implikationen

  • Käufer: Kaufkosten der Anteile sind nicht sofort absetzbar, aber es können steuerliche Vorteile durch Verlustvorträge des Unternehmens entstehen.

  • Verkäufer: Gewinne aus dem Anteilsverkauf sind steuerpflichtig, wobei Gewinne aus qualifizierten Beteiligungen einem reduzierten Steuersatz unterliegen.

  • Grunderwerbsteuer: Fällt in der Regel nicht an.

Vorteile

Die Vorteile eines Share Deals gegenüber einem Asset Deal umfassen:

  1. Umfassende Übertragung: Abgesehen von den Steuerfolgen liegt der grösste Vorteil des Share Deals gegenüber einem Asset Deal in der umfassenden Übertragung aller Rechtsverhältnisse und Betriebsaktivitäten eines Unternehmens. Gerade bei grösseren Firmen mit einer Vielzahl an Vertragsverhältnissen ist ein Asset Deal häufig nicht praktikabel. Zustimmungserfordernisse des jeweiligen Vertragspartners erschweren beim Asset Deal die Übertragung und führen zu rechtlichen Unsicherheiten. Durch sog. Change of Control Klauseln kann auch bei einem Share Deal die Übertragung von Vertragsverhältnissen erschwert sein. In solchen Fällen bedingt sich der Vertragspartner ein Kündigungsrecht bei Übertragung der Gesellschaft oder von Gesellschaftsanteilen aus. Solche Klauseln betreffen jedoch meistens nur einen bestimmten oder einige wenige Vertragspartner, beispielsweise bei Franchiseverträgen.

  2. Vereinfachten Bewertung: Ein weiterer Vorteil des Share Deals gegenüber einem Asset Deal liegt unter Anwendung der Ertragswertmethode in der vereinfachten Bewertung (Bewertungsmethoden). Für die Gesellschaft werden periodische Abschlüsse erstellt, in denen die finanziellen Geschäftsvorgänge umfassend abgebildet sind. Bei einem Asset Deal können die Erträge und Aufwände für eine bestimmte Geschäftseinheit (Business Unit) dagegen oft nicht trennscharf bestimmt werden.

Nachteile

Die Nachteile eines Share Deals gegenüber einem Asset Deal umfassen:

  1. Übernahme aller Verbindlichkeiten: Beim Share Deal erwirbt der Käufer die Unternehmensanteile, was bedeutet, dass er automatisch alle bestehenden Verbindlichkeiten und potenziellen Risiken übernimmt. Dies schliesst auch versteckte oder unentdeckte Haftungen ein, die während der Due Diligence möglicherweise nicht vollständig identifiziert wurden.

  2. Komplexere Due Diligence: Die Prüfung eines ganzen Unternehmens ist in der Regel umfangreicher und komplizierter als die Bewertung einzelner Vermögenswerte. Dies erfordert oft mehr Zeit und Ressourcen, um ein vollständiges Verständnis des Unternehmenszustands zu erlangen.

  3. Steuerliche Nachteile: Die direkten Kosten für den Kauf der Anteile sind im Allgemeinen nicht steuerlich absetzbar. Zudem können bestimmte steuerliche Vorteile, die bei einem Asset Deal durch die Abschreibung der erworbenen Vermögenswerte entstehen, bei einem Share Deal nicht genutzt werden.

  4. Regulatorische und rechtliche Herausforderungen: Share Deals können aufgrund der Übertragung von Unternehmensanteilen zusätzliche regulatorische Genehmigungen erfordern, besonders in regulierten Branchen oder bei marktbeherrschenden Konstellationen.

  5. Eingeschränkte Flexibilität: Beim Share Deal gibt es weniger Flexibilität hinsichtlich der Auswahl, welche Teile des Unternehmens übernommen werden sollen. Der Käufer muss das gesamte Unternehmen mit allen seinen Bestandteilen übernehmen, was unerwünschte Elemente einschliessen kann.

  6. Reputationelle Risiken: Der Käufer übernimmt das Unternehmen mit seiner gesamten geschäftlichen Historie, einschliesslich aller positiven und negativen Aspekte. Reputationsschäden oder bisher unbekannte rechtliche Probleme können auf den neuen Eigentümer übergehen.

Asset Deal

Definition

Ein Asset Deal ist eine Transaktionsform, bei der spezifische Vermögenswerte (Assets) und eventuell bestimmte Verbindlichkeiten eines Unternehmens direkt von einem Verkäufer an einen Käufer übertragen werden. Im Gegensatz zum Share Deal, bei dem Anteile an einer Gesellschaft erworben werden, konzentriert sich ein Asset Deal auf die individuellen Bestandteile des Unternehmensvermögens wie Immobilien, Ausrüstungen, Patente oder Kundenlisten. Der Käufer kann dabei selektiv vorgehen und nur bestimmte Assets erwerben, während er gleichzeitig unerwünschte Verbindlichkeiten ausschliesst.

Umfang

Bei einem Asset Deal müssen sich die Parteien im Detail einigen, welche Vermögenswerte übertragen werden und welche nicht. Im Weiteren muss geregelt werden, welche Gewährleistungen und Garantien vom Käufer übernommen werden und welche beim Verkäufer verbleiben. Der Asset Deal eignet sich daher insbesondere für Transaktionen, bei denen Risiken und Verbindlichkeiten möglichst vollständig beim Verkäufer verbleiben sollen.

Ablauf

Ein Asset Deal läuft in diesen Schritten ab:

  1. Vorbereitung: Auswahl der Assets und Due Diligence zur Bewertung und Risikoprüfung.

  2. Verhandlung: Festlegung von Kaufpreis und Bedingungen sowie Erstellung eines Kaufvertrags.

  3. Vertragsabschluss (Signing): Formalisierung der Vereinbarung durch Unterzeichnung.

  4. Übertragung (Closing): Erfüllung eventueller Bedingungen, Übertragung der Assets und Zahlung.

  5. Nachbereitung: Anmeldungen bei Behörden und Integration der Assets in das Käuferunternehmen.

Rechtliche Implikationen

  • Selektive Übernahme: Nur bestimmte Vermögenswerte und ggf. Verbindlichkeiten werden erworben. Vertragsübernahmen benötigen oft Zustimmung.

  • Genehmigungen: Für die Übertragung spezifischer Vermögenswerte können behördliche Genehmigungen nötig sein.

Steuerliche Implikationen

  • Käufer: Erworbene Vermögenswerte sind abschreibbar, was steuerliche Vorteile bieten kann.

  • Verkäufer: Gewinne aus dem Verkauf sind steuerpflichtig, basierend auf der Differenz zwischen Verkaufspreis und Buchwert.

  • Grunderwerbsteuer: Kann bei Immobilientransaktionen je nach Kanton anfallen.

Vorteile

Die Vorteile eines Asset Deals gegenüber einem Share Deal umfassen:

  1. Punktgenauen Übertragung und weitgehender Ausschluss von Risiken: Soll nur ein bestimmter Betriebsteil übertragen werden und ist dieser rechtlich nicht in einer separaten Gesellschaft zusammengefasst, müssen die entsprechenden Geschäftstätigkeiten und Vertragsverhältnisse separat übertragen werden (Carve-out). Der Hauptvorteil des Asset Deals gegenüber einem Share Deal liegt somit in der punktgenauen Übertragung und in einem weitgehenden Ausschluss von Risiken. Auch bei unheilbaren Lücken in der Übertragungskette kann der Asset Deal der einzig gangbare Ausweg sein.

  2. Lösung bei Lücken in der Übertragungskette: Lücken in der Übertragungskette (Chain of Title) kommen bei Aktiengesellschaften überraschend häufig vor und entstehen durch rechtlich mangelhafte Übertragungen von Aktien in der Vergangenheit. In diesem Fall verbleibt das Eigentum an den Aktien beim ursprünglichen Veräusserer. Der vermeintliche Erwerber kann das Eigentum nicht an einen neuen Erwerber weitergeben, da er selbst nie Eigentümer der Aktien geworden ist. Die pragmatische Lösung besteht darin, die Übertragung dort nachzuholen, wo die Eigentumskette gerissen ist. Ist dies nicht möglich und möchte der Käufer das Risiko von Ansprüchen der Altaktionäre nicht eingehen, bietet der Asset Deal einen Ausweg.

  3. Weniger Haftungsrisiken: Haftungsrisiken (Liability Risks), die für einen Asset Deal sprechen, ergeben sich bei Altlasten, die entweder nicht quantifizierbar sind oder deren finanziellen Folgen mittels Gewährleistungen und Zusicherungen im Kaufvertrag nicht adäquat geregelt werden können. Generell sind somit in Bezug auf die Due Diligence (Due Diligence im Transaktionsprozess) auch bei einem Asset Deal die Haftungsrisiken zu prüfen, so beispielsweise im Steuerrecht in Bezug auf die Steuernachfolge, im Arbeitsrecht in Bezug auf die Solidarhaftung und beim Erwerb von Grundstücken in Bezug auf Altlasten.

Nachteile

Die Nachteile eines Asset Deals gegenüber einem Share Deal umfassen:

  1. Komplexität der Vertragsübertragungen: Bei einem Asset Deal müssen spezifische Vermögenswerte und möglicherweise auch Verbindlichkeiten einzeln identifiziert und übertragen werden. Dies erfordert oft neue Verträge oder die Zustimmung der Vertragspartner zur Übertragung bestehender Verträge, was den Prozess und die Vertragsgestaltung komplizierter und zeitaufwendiger machen kann.

  2. Kosten der Vermögensübertragung: Die Übertragung von Vermögenswerten kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, insbesondere wenn es um die Umschreibung von Eigentumsrechten, wie beispielsweise bei Immobilien, geht. Auch die Notwendigkeit rechtlicher und finanzieller Beratung zur Neugestaltung von Verträgen kann die Transaktionskosten erhöhen.

  3. Steuerliche Belastungen: Asset Deals können zur Grunderwerbsteuer führen, besonders bei Immobilientransaktionen. Ausserdem sind die steuerlichen Vorteile durch Abschreibungen oft mit einer anfänglichen Steuerbelastung verbunden, da der Kaufpreis auf die verschiedenen erworbenen Vermögenswerte aufgeteilt und entsprechend bewertet werden muss.

  4. Keine Nutzung von Verlustvorträgen: Im Gegensatz zu einem Share Deal, bei dem der Käufer die Möglichkeit hat, bestehende steuerliche Verlustvorträge des Zielunternehmens zu nutzen, ist dies bei einem Asset Deal in der Regel nicht möglich.

  5. Operative Unterbrechungen: Die Übertragung von Vermögenswerten kann zu Unterbrechungen im Geschäftsbetrieb führen, hauptsächlich, wenn kritische Vermögenswerte (wie Maschinen oder Patente) aus dem operativen Zusammenhang herausgelöst werden müssen.

  6. Fehlende Synergien und Vertragsbeziehungen: Beim Asset Deal erwirbt der Käufer keine gesamten Geschäftseinheiten, sondern nur Teile davon, was die Realisierung von Synergien erschweren kann. Zudem gehen bestehende Vertragsbeziehungen und -konditionen, die an das ursprüngliche Unternehmen gebunden waren, möglicherweise verloren.

Vergleich von Asset Deal und Share Deal

Im Folgenden sollen nun Asset Deal und Share Deal nochmals bezüglich wichtiger Punkte verglichen werden.

Persönliche Präferenzen

Verkäufer favorisieren meistens den Share Deal gegenüber dem Asset Deal. Ein wesentlicher Grund sind die erwartbar vorteilhaften Steuerfolgen. Weiterhin bevorzugen Verkäufer die freie und direkte Verfügbarkeit des Verkaufserlöses im Privatvermögen. Bei einem Asset Deal fliesst der Verkaufspreis in die Gesellschaft und die entsprechenden Mittel können daraus nicht frei übertragen werden. Käufer bevorzugen dagegen einen Asset Deal gegenüber dem Share Deal aus Gründen der Betriebsstruktur oder aufgrund übermässiger Risiken. Mit einem Asset Deal erwirbt ein Käufer ausschliesslich Vermögenswerte und Betriebsaktivitäten, die er für sein Geschäft als relevant erachtet. Altlasten und Tätigkeiten, die nicht im Fokus liegen, können weitgehend ausgeklammert werden.

Steuerfolgen

Im Grundsatz sind aus steuerlicher Sicht Share Deals vorteilhaft für Verkäufer und Asset Deals potenziell vorteilhaft für Käufer. Der Kapitalgewinn (Capital Gain) aus dem Verkauf von im Privatvermögen gehaltenen Aktien und Stammanteilen ist in der Schweiz steuerfrei. Bei Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sind jedoch die Regeln zur indirekten Teilliquidation und zur Transponierung zu beachten, deren Verletzung zu Folgen bei der Einkommenssteuer (Income Tax) führen können. 

Wird eine Firma als Einzelunternehmen geführt und ist nur ein Asset Deal möglich, stellt der Ertrag steuerbares Einkommen dar. Werden die Anteile aus dem Geschäftsvermögen einer Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz veräussert, ergeben sich bei einer Beteiligung von zehn Prozent oder mehr sowie einer minimalen Haltedauer von einem Jahr im Rahmen des Beteiligungsabzugs ebenfalls Steuererleichterungen.   

Für den Käufer hängt die steuerliche Attraktivität des Asset Deals von der Abschreibungspraxis und dem resultierenden Goodwill ab. Beim Asset Deal einigen sich die Parteien auf einen Preis für die zu übertragenden Vermögenswerte. Die Differenz zum vereinbarten Gesamtkaufpreis ist der Goodwill. Dieser kann bilanziell aktiviert und abgeschrieben werden.

Rechtliche Aspekte

Zusammenfassend bietet ein Share Deal eine vollständige Übernahme mit allen bestehenden rechtlichen und vertraglichen Beziehungen, während ein Asset Deal mehr Flexibilität bei der Auswahl der zu übernehmenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ermöglicht, was jedoch eine detailliertere Aushandlung von Vertragsübertragungen erfordert.

Risiken und Haftung

Bei der Wahl zwischen Share Deal und Asset Deal spielen Risiken und Haftung eine zentrale Rolle. Share Deals bergen potenziell höhere Risiken und Haftungen für den Käufer, da das gesamte Unternehmen mit allen seinen Verbindlichkeiten übernommen wird. Asset Deals bieten mehr Kontrolle über die übernommenen Verbindlichkeiten und Risiken, da der Käufer gezielt nur bestimmte Vermögenswerte auswählt, allerdings mit potenziell höherem Aufwand bei der Übertragung von Verträgen und Genehmigungen.

Komplexität der Transaktion

Bei der Wahl zwischen Share Deal und Asset Deal spielen Risiken und Haftung eine zentrale Rolle. Share Deals bergen potenziell höhere Risiken und Haftungen für den Käufer, da das gesamte Unternehmen mit allen seinen Verbindlichkeiten übernommen wird. Asset Deals bieten mehr Kontrolle über die übernommenen Verbindlichkeiten und Risiken, da der Käufer gezielt nur bestimmte Vermögenswerte auswählt, allerdings mit potenziell höherem Aufwand bei der Übertragung von Verträgen und Genehmigungen.

Fazit

Asset Deals und Share Deals stellen unterschiedliche Anforderungen an den Transaktionsprozess. Beide Übertragungsformen haben Vor- und Nachteile, wobei der Share Deal aufgrund der verkäuferseitigen Steuervorteile und aus Gründen der Praktikabilität als Transaktionsform eindeutig gegenüber dem Asset Deal überwiegt.

Gerne besprechen wir Ihren Firmenverkauf persönlich mit Ihnen.
Kontaktieren Sie uns via Kontaktformular oder telefonisch unter 044 521 04 44.

Autor
Dr. Patrick Eggimann

Dr. Patrick Eggimann
Partner

+41 44 521 04 47
patrick.eggimann@trown.ch

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Urs Antener / Thomas Widmer, Gründer und Verkäufer AAA EDV

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